Position – 15. November 2023

Stellungnahme vom 04. Oktober 2023

Stellungnahme des LEE BB zur geplanten Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA)

Auf Initiative der Fraktionen der Kenia-Koalition in Brandenburg, SPD, CDU und GRÜNE, wurde in der Vergangenheit ein Gesetzentwurf zur Einführung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) im Landtag beraten. Auf deren Grundlage sollen zukünftige PV-FFA bzw. deren Betreiber 2.000 EUR je installierter Megawatt pro Jahr an die unterstützende Kommunen abführen, um die Akzeptanz vor Ort zu fördern. Am Mittwoch, 15. November 2023, fand dazu die fachliche Anhörung im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie statt. Der Landesverband der Erneuerbaren Energien Berlin Brandenburg wurde auch angehört und Jan Hinrich Glahr hat mündlich zum Gesetzentwurf Stellung genommen.

Die Solarenergie nimmt bei der Erreichung der nationalen und regionalen Energie- und Klimaziele eine tragende Rolle ein. Dadurch steht die Branche vor der großen Herausforderung, bis 2030 rund 215 Gigawatt und bis 2040 rund 400 Gigawatt Solar-Leistung in Deutschland zu installieren. Auch das Land Brandenburg setzt auf einen ambitionierten Ausbau der Photovoltaik. Bis 2023 sind 18 Gigawatt installierte Leistung und bis 2040 33 Gigawatt geplant. Diese Notwendigkeit stellt uns vor große Herausforderungen, denen wir nur gemeinsam – mit Freiflächen-PV in Form von klassischen Freiflächen-PV, speziellen Agri- und Moor-PV-Lösungen, mit Dächer-PV, mit Balkon-PV und mit Parkplatz-PV begegnen können.

Dieser Ausbau gelingt nur mit einem starken gesellschaftlichen Rückhalt sowie Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an den konkreten Projekten vor Ort. Der LEE ist bestrebt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien durch eine breite gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe getragen wird. Im Umfeld von Photovoltaikvorhaben in Kommunen sind Möglichkeiten echter Teilhabe, Spürbarkeit von regionaler Wertschöpfung und praktischem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger konkrete Handlungsfelder. Bereits heute, gibt es viele gute Beispiele, wie die Bevölkerung über Bürgerstrommodelle, Beteiligungen und Energiegenossenschaften direkt am Ausbau der Erneuerbaren Energien partizipieren kann. Diese Möglichkeiten unterstützen wir ausdrücklich.

Der LEE und die Experten aus der Praxis haben in der Anhörung eindrucksvoll verdeutlicht – die Sonderabgabe darf jedoch nicht dazu führen, dass einige PV-Projekte nicht mehr realisiert werden können, weil sie wirtschaftlich nicht mehr darstellbar sind. Eine deutliche Forderung war daher, dass die Sonderabgabe nur an die Stelle des § 6 EEG treten darf. Eine zusätzliche Sonderabgabe würde die Projekte der PV-FFA empfindlich belasten oder sogar zu deren Aus führen. Allein die Summe von 2.000 € je MW und Jahr ist völlig überdimensioniert und lässt sich wirtschaftlich nicht darstellen.

Wir hoffen, dass die Argumente der Experten ernst genommen werden und der Gesetzgeber die Sonderabgabe an vielen Stellen überarbeitet.