Position – 10. Januar 2024

Stellungnahme vom BWE Landesverband Berlin Brandenburg (BWE LV BB) und Landesverband für Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg (LEE BB)

Stellungnahme zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung der Region Lausitz-Spreewald 14.09.2023 (Beschluss-Nr. 58/251/23)

Das Land Brandenburg hat sich im Koalitionsvertrag, in der Energiestrategie 2040 sowie im Klimaplan zur Erreichung ambitionierter und notwendiger Klima- und Energieziele verpflichtet. Dafür ist eine rechtssichere und unterstützende Regionalplanung notwendig. Mit dem nunmehr vorliegenden Entwurf des Teilregionalplans Lausitz-Spreewald ist ein entscheidender Schritt gemacht.

Mit dem sinnvollen und schlüssig aufeinander aufbauenden Vorgehen des Landes Brandenburg ist die unmittelbare Umstellung auf die Anwendung der geänderten Rechtslage erfolgt. Die fortlaufende Umsetzung der neuen Zielvorgaben wurde dabei vorangetrieben, indem frühzeitig bereits im vorliegenden Entwurf das Flächenziel von 2,2 Prozent für das Zieljahr 2032 (Brandenburgischen Flächenzielgesetz seit 03.03.2023 in Kraft) in das vorliegende Beteiligungsverfahren gebracht worden ist.

Hinweise und Forderungen des BWE LV BB und LEE BB

Wir begrüßen, dass  mit dem einstufigen Planungsprozess unmittelbar das 2,2 Prozent-Ziel bereits für 2027 angestrebt wird.

  • Die Herausforderungen des Umbaus des Energiesektors und den daraus resultierenden Strombedarfen – Stichwort Sektorenkoppelung, Wasserstoff und positive Gestaltung des Strukturwandels – lösen einen zusätzlichen Bedarf an Erneuerbaren Energie aus, der weit über das 2,2% Ziel hinausgeht. Der Ausbau der Windenergienutzung kann nicht warten. Der Region Lausitz-Spreewald mit Ihren umfangreichen zusätzlichen Flächenpotentialen, kommt dabei mindestens Brandenburg weit, wenn nicht sogar bundesweiter eine hohe Bedeutung zu. Das Vorhandensein von ausreichend Ressourcen an Erneuerbaren Energien ist dabei ein Standortvorteil für die Ansiedlung von neuen Wirtschaftsbetrieben.
  • Bereits jetzt muss ein ausreichender „Puffer“ an Fläche vorgehalten werden, da – wie Beispiele aus an-deren Bundesländern zeigen – die Vorranggebiete nicht immer vollständig ausgenutzt werden können. Ob der vorhandene Puffer ausreicht, muss vor dem Hintergrund von Herausforderung aus dem Bereich des Natur- und Artenschutzes und der Militärischen Luftfahrt bezweifelt werden. Aber nur so kann die Rechtssicherheit der Planung gewährleistet und die Energiewende wirksam vorangebracht werden.
  • Wir bitten um Überprüfung der Vorranggebiete, die von Belangen der Militärische Luftfahrt betroffen sind, ob die Ausnutzung von WEA mit bereits heute marktüblichen Anlagenhöhen von größer als 250m über Geländeroberkante gewährleistet ist. Falls nein, sollten die erheblichen vorhandenen Potentiale an anderer Stelle genutzt werden.
  • Das zusätzliche Potential aus einer teilweisen Nutzung von Landschaftsschutzgebieten wird als „Einzelfallprüfung“ beschrieben, dann aber ohne ersichtliche Prüfung komplett ausgeschlossen. Dies ist zu korrigieren.
  • Der Umgang mit dem Natur- und Artenschutz ist bisher mit Blick auf die vom Bundesgesetzgeber einge-räumten Spielräume deutlich zu restriktiv zu Lasten der Windenergie. Es fällt hier bisher deutlich zu viel Fläche weg, die nach den aktuellen Vorgaben des BNatSchG mit Windenergieanlagen bebaubar wäre. Dies gilt insbesondere für die Prüfbereiche nach §45 BNatSchG, in denen eine Windenergienutzung nicht ausgeschlossen sein darf.
  • Der Forderung der Denkmalbehörden, alle Wirkbereiche von besonders landschaftsprägenden Denkmalen vorsorglich freizuhalten, ist völlig überzogen und nach der aktuellen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zum neuen Denkmalrecht überholt.

Die vollständige Stellungnahme des BWE Landesverbandes Berlin Brandenburg (BWE LV BB) und des Landesverbandes für Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg (LEE BB) finden Sie in den Downloads.