Position – 28. Mai 2024

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Windenergieanlagenabgabengesetzes vom 05.03.2024 (Drucksache 7/9340)

Potsdam, 28. Mai 2024

Die Energiewende genießt hohe Zustimmungswerte und auch die Akzeptanz für die Windenergie ist ungebrochen hoch, wie die aktuelle Akzeptanzumfrage der Fachagentur Wind an Land aus dem Februar dieses Jahres belegt. „Den Menschen ist bewusst, dass Windenergie ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung, die Versorgungssicherheit und für den Klimaschutz ist“, fasst Dr. Peter Ahmels, Vorstandsvorsitzender der FA Wind, die Ergebnisse zusammen.

Diese konstant hohen Zustimmungswerte sind auch das Ergebnis jahrzehntelanger, erfolgreicher Bürgerbeteiligung auf freiwilliger Basis. Die nach § 6 EEG 2021 und EEG 2023 mögliche kommunale Beteiligung hat sich nach jetzigem Stand als sehr wirkungsvoll für die lokale Akzeptanz von Windenergie- und Solaranlagen erwiesen, da sie im Markt weitgehend Anwendung findet.

Die finanzielle Teilhabe spielt eine entscheidende Rolle bei der Akzeptanz und dem erfolgreichen Durchführen der Energiewende. Dieser Prozess, der darauf abzielt, die Energieerzeugung von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien umzustellen, birgt zahlreiche wirtschaftliche Chancen und Herausforderungen für die Gesellschaft.

Ein zentraler Aspekt der finanziellen Teilhabe liegt in der Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie lokalen Gemeinschaften, aktiv an der Produktion erneuerbarer Energie teilzuhaben. Durch die Investition in private Solaranlagen, Windparks oder andere erneuerbare Energieprojekte können Einzelpersonen nicht nur zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen, sondern auch finanzielle Gewinne erzielen. Dies ermöglicht es den Menschen, sich direkt am Energiesystem zu beteiligen und von den wirtschaftlichen Vorteilen der Energiewende zu profitieren.

Mit Sorge verfolgen die Verbände die Bemühungen einiger Länder, die zusätzlich zum § 6 EEG verpflichtende Landeslösungen zur finanziellen Beteiligung erarbeiten. Diese Dynamik um landesgesetzliche Beteiligungsgesetze scheint zu einer Art von Überbietungswettbewerb geworden zu sein, der nicht zuletzt zu ganz unterschiedlichen Sonderabgaben in den Ländern führt und damit zu Wettbewerbsverzerrungen führt.

Die Verbände lehnen daher Länderregelungen zur Beteiligung, die über die Beteiligungsmöglichkeiten des EEG hinausgehen, ab. Präferiert wird eine bundeseinheitliche Regelung zur Beteiligung, welche einen „Länder-Flickenteppich“ durch verschiedene landesgesetzliche Regelungen vermeiden würde.

Die vollständige Stellungnahme der Verbände BWE WindEnergie Landesverband Berlin Brandenburg (BAE), Landesgruppe Berlin Brandenburg des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und des Landesverbandes für Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg (LEE) finden Sie hier im Download.