Positionen

Für eine sichere und klimafreundliche Energieversorgung

Bis spätestens 2045 wollen Berlin und Brandenburg klimaneutral werden. Schon bis 2030 sollen die energiebedingten Emissionen für ganz Brandenburg um 75 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden.

Klimaneutralität bedeutet, dass in allen Bereichen insgesamt keine klimaschädlichen Treibhausgase mehr ausgestoßen werden dürfen.

Um gleichzeitig den Wirtschaftsstandort Berlin und Brandenburg zu stärken, muss unsere Energieversorgung auf klimafreundliche und regenerative Energieträger umgestellt werden.

Der LEE BB beurteilt regulatorische Vorgaben oder Gesetzesänderungen vor dem Hintergrund, ob sich die selbstgesteckten Ziele der Länder damit erreichen lassen.

Stellungnahme zum Entwurf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) für einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Energiestrategie 2040

Mit dem Entwurf überarbeitet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie den zur Energiestrategie 2040 begleitenden Maßnahmenkatalog umfänglich. Der Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg e.V. (LEE BB) begrüßt die Anpassung der Energiestrategie 2040 sowie deren begleitenden Maßnahmenkatalog. Für eine praktikable Anwendbarkeit des neuen Maßnahmenkataloges sieht der LEE BB jedoch weiteren Anpassungs- und Konkretisierungsbedarf.

Stellungnahme zum Artenschutzerlass (§§ 45b bis 45 d BNatSchG)

Am 14.06.2023 ist der Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (AGW-Erlass) in Kraft getreten. Der Erlass soll dazu beitragen, einerseits den Ausbau der Windenergie im Land Brandenburg zu forcieren, andererseits Artenschutzbelangen hinreichend Rechnung zu tragen. Dem Erlass ging ein umfassendes Beteiligungsverfahren voraus. Die konstruktiven Hinweise und sachlichen Anmerkungen des LEE BB sind größtenteils in den Erlass eingeflossen.

Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Brandenburgisches Flächenzielgesetz – BbgFzG)

Am 22. Februar 2022 hat der brandenburgische Landtag das „Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Brandenburgisches Flächenzielgesetz – BbgFzG)“ verabschiedet. Die Regierungskoalition stellt damit die Weichen, um das vom Bund festgelegte Flächenziel für Windräder zu erreichen. Das Brandenburgische Flächenzielgesetz sieht entsprechend der Bundesvorgabe vor, dass jede der fünf Planungsregionen 1,8 Prozent bis 2027 und 2,2 Prozent seiner Fläche bis 2032 für die Nutzung durch Windenergie ausweist. Eine BWE-Studie hatte gezeigt, dass in Brandenburg ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, um das Mindestziel von 2,2 Prozent zu erreichen. Wichtig sei jetzt, dass die ausgewiesenen Flächen auch in jedem Fall bebaubar und vollständig nutzbar sind.

Berlinwahl: „Zeitenwende“ in Berlin sichtbar machen

Ob Solarstrom, Geothermie oder Windenergie – der künftige Senat muss handeln, damit Berlin bei den Erneuerbaren aufholt. Für den Turbo bei den Erneuerbaren und anlässlich der Neuwahlen in Berlin legt der Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg (LEE) ein Positionspapier mit kurzfristig umsetzbaren Lösungsvorschlägen vor. Dazu zählen eine konsequente Umsetzung der Solarpflicht, die Nutzung tiefer Geothermie und der Ausbau von Windkraft in den Berliner Industriegebieten.