Windenergie: Mit Weitsicht planen

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Stellungname zum Entwurf Regionalplan Uckermark-Barnim

Windenergie: Mit Weitsicht planen

Am 11. Oktober endete die öffentliche Beteiligung für den Regionalplan Uckermark-Barnim. Mit ihrem Entwurf hat die Regionale Planungsgemeinschaft Verantwortung in einem schwierigen Prozess übernommen, urteilt der BWE. Wichtig sei jetzt aber, auch Planungssicherheit für die Zukunft zu schaffen.

„Erneuerbare Energien sind Freiheitsenergien“ – das sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) Anfang Februar im Bundestag. Ins Gesetz gegossen liest sich das so: Die Erneuerbaren Energien liegen „im überragenden öffentlichen Interesse“ und dienen der „öffentlichen Sicherheit“.  Mit dem sogenannten Osterpaket hat die Bundesregierung nun mehrere Gesetzesnovellen verabschiedet, die dem Ausbau der Windenergie an Land neuen Schwung verleihen sollen.

Das tut Not: Denn die Ausbauquote für Windenergie hinkt seit Jahren den Zielen hinterher. Gleichzeitig hat der russische Angriffskrieg in der Ukraine gezeigt, wie verletzlich unsere fossile Energieversorgung ist.

Hauptgrund für den schleppenden Ausbau der Windenergie sind fehlende Flächen

Mit Uckermark-Barnim hat nun eine der fünf Brandenburger Planungsgemeinschaften einen neuen Entwurf für einen Regionalplan vorgelegt. In den Regionalplänen wird festgelegt, wo zukünftig Windenergieanlagen geplant werden dürfen.

„Die Regionale Planungsgemeinschaft und die Regionalversammlung haben sich in einem schwierigen Prozess der Aufgabe verantwortungsvoll angenommen“, erklärt der BWE Berlin Brandenburg in seiner Stellungnahme. „Mit den im Entwurf […] vorgelegten Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird vorerst formal ausreichend Fläche für Windenergieanlagen ausgewiesen, um die Ziele des Windenergie-an-Land-Gesetzes für Brandenburg im Jahr 2032 erfüllen zu können“, so der BWE weiter.

BWE: langfristig Planungssicherheit schaffen

Unter anderem durch Arten- und Denkmalschutz, aber auch durch Sicherheitsabstände zu bestimmten Infrastruktureinrichtungen, seien faktisch allerdings viele der ausgewiesenen Flächen für die Windenergie nicht nutzbar. „Darüber hinaus wird nach unserer Auffassung grundsätzlich mehr Fläche für die Windenergie in Brandenburg erforderlich sein. Die lokale Energiesenke Berlin sollte regional bedient werden und die gesamte Sektorenkopplung schon jetzt mitgeplant werden, gerade vor dem Hintergrund der langjährigen Planungshorizonte“, kommentiert der BWE.

Die Region Uckermark-Barnim verfüge über ausreichend geeignete Flächen, um deutschlandweit Verantwortung zu übernehmen. Das Osterpaket der Bundesregierung schaffe dafür die Voraussetzung, so der BWE weiter.

Im Detail kritisiert der BWE, dass zum Beispiel durch großflächige Freiraumverbunde im Landesentwicklungsplan geeigneten Flächen pauschal und ohne Einzelfallbetrachtung frühzeitig der Windenergieplanung auf der regionalen und kommunalen Ebene entzogen würden. So sei nicht nachvollziehbar, weshalb in einem Freiraumverbund, der Amphibien schützen soll, keine Windenergieanlage geplant werden sollten.

Auch die beschlossene Mindestgröße für Windeignungsgebiete von 25 ha sieht der BWE kritisch. Gerade kleine Windparks mit 3 bis 5 Windenergieanlagen hätten häufig vor Ort eine hohe Akzeptanz. Und weil moderne Windenergieanlagen immer leistungsstärker werden, können auch schon kleine Windparks einen wesentlichen Beitrag zur Energiesicherheit leisten.

Die vollständige Stellungnahme des BWE mit den Einwendungen im Detail finden Sie als Download hier.

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