Pressemitteilung – 21. Juni 2023
Denkmalschutzgesetz: Behördenkompetenzen müssen klar geregelt sein
Potsdam, 21.06.2023 – Der Landtag in Brandenburg beschließt heute die Novelle des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes. Der Landesverband Brandenburg des BWE begrüßt grundsätzlich die Änderung des Gesetzes, mahnt aber auch eine unbürokratische Umsetzung an. Hintergrund war, dass Vorgaben aus dem Denkmalschutz immer wieder den Ausbau der Windenergie blockiert haben.
„Mit dem neuen Gesetz wird der Interessenausgleich zwischen Denkmalschutz und Energieversorgung auf einen konstruktiven Weg gebracht“, erklärt Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des BWE Landesverbandes Berlin Brandenburg. So müssen in Zukunft nicht mehr überall im Land denkmalfachliche Prüfungen durchgeführt werden, sondern nur noch im Umfeld von 65 definierten Denkmälern, die landschaftlich als besonders prägend gelten.
Problematisch sei jedoch, dass die Kompetenzen der zuständigen Behörden durch das Gesetz weiterhin nicht klar geregelt werden. „Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist in Brandenburg für die Genehmigungen von Windenergieanlagen zuständig und damit auch dem Bundesgesetz verpflichtet, das im Ausbau der Windenergie ein überragendes öffentliches Interesse sieht. Das darf zum Beispiel nicht durch den Einwand einer im Genehmigungsprozess untergeordneten Behörde blockiert werden“, sagt Glahr. „Ich habe große Hoffnung, dass sich die Zielsetzung der Gesetzänderung nun schnell im Verwaltungshandeln widerspiegelt und die betroffenen Behörden an einem Strang ziehen, um den schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu ermöglichen“, so Glahr weiter.
In der Vergangenheit haben komplizierte Verfahren, überbordende Bürokratie und unklare Zuständigkeiten den Denkmalschutz zu einer gefährlichen Ausbaubremse der Erneuerbaren Energien gemacht. Im Ergebnis stecken 10 Prozent der beantragten Windprojekte in Deutschland im Genehmigungsstau, so eine Branchenumfrage der Fachagentur Wind an Land.
Ausbau in Brandenburg verliert an Schwung
Um die Energiesicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat die Bundesregierung dem Ausbau der Erneuerbaren Energien Vorrang auf Grund des überragenden öffentlichen Interesses und der nationalen Sicherheit eingeräumt. Auch Brandenburg hat seine Ausbauziele in der landeseigenen Energiestrategie deutlich erhöht: In den nächsten sieben Jahren will Brandenburg fast 100 Windanlagen pro Jahr, das sind 2 Anlagen pro Wochen, zubauen.
In den ersten drei Monaten des Jahres 2023 wurden dagegen lediglich 17 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 89 MW in Betrieb genommen, so eine Analyse der Fachagentur Wind an Land. Im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres wurden 21 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt 94,7 MW in Betrieb genommen.