Pressemitteilung – 19. November 2025

Windenergie: Endlich Rechtsklarheit durch Regionalpläne schaffen

Potsdam, 19.11.2025: Die Brandenburger Regierungsfraktionen haben heute im Landtag einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Planung von Windenergie in Regionen ohne gültigen Regionalplan stark einschränken würde. Der Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg (LEE) weist darauf hin, dass der Entwurf geltendem Bundesrecht widerspricht und Unternehmen bestraft, die in regulären Planungsverfahren und mit schon jetzt hohen Investitionen Energie in Brandenburg erzeugen wollen.

„Der aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung trifft Unternehmen hart, die in den vergangenen Jahren mit hohen Investitionen und nach geltendem Recht Windprojekte geplant haben. Und das, ohne Rechtsklarheit in Aussicht zu stellen: Denn der Gesetzentwurf steht im klaren Widerspruch zum Bundesgesetz. Die erwartbare juristische Hängepartie schafft weitere Planungsunsicherheit bei den Unternehmen – und Frustration bei den Menschen in den betroffenen Regionen“, kritisiert Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des LEE Berlin Brandenburg.

Der Verband verweist aber nicht nur auf die juristischen Fragen. „Unsere Mitglieder haben teilweise sechsstellige Euro-Beträge in die Planung von Projekten gesteckt, die jetzt kurz vor der Genehmigung stehen. Und die nun unterbunden werden sollen. Damit könnten auch Schadensersatzforderungen im Raum stehen“, so Glahr weiter.

Mehr Personal, weniger Bürokratie: Rechtsklarheit durch Regionalpläne schaffen

„Für den geregelten Ausbau der Windenergie müssen wir endlich die Regionalplanung stärken. Es liegt in der Verantwortung der Landesregierung, dass wir schnell und landesweit gültige Regionalpläne haben. Dafür braucht es mehr Personal und weniger Bürokratie“, betont Glahr.

Wie gut die Situation mit rechtsverbindlichen Regionalplänen aussehen kann, zeigen Havelland-Fläming und Uckermark-Barnim. „Beide haben Regionalpläne und man kann sich ganz ruhig die aufgeregte Debatte anschauen. Lassen sie uns darüber reden, wie wir gemeinsam die Regionalplanung bei der Erstellung der Regionalpläne unterstützen können“, so Glahr.

Hintergrund:

Der Ausbau der Windenergie ist für die Energiesicherheit in Deutschland von entscheidender Bedeutung. Der Bundesgesetzgeber hat deswegen festgelegt, dass Bundesländer zwei Prozent ihrer Landesfläche in Regionalplänen für den Ausbau der Windenergie ausweisen müssen. Solange keine gültigen Regionalpläne vorliegen, gilt nach dem Baurecht die Privilegierung von Windenergie. Projekte müssen auch dann noch reguläre Planungsverfahren durchlaufen.

 

Pressekontakt:

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