Position – 1. August 2025

Stellungnahme des BWE Landesverbandes Berlin Brandenburg und des LEE Berlin Brandenburg

Stellungnahme zum 2. Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree vom 02.06.2025

Das Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) hat zum Ziel, die Bereitstellung der für den Windenergieausbau an Land notwendigen Flächen sicherzustellen. Hierdurch soll der Ausbau erleichtert und beschleunigt werden. In einem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) werden den Bundesländern erstmals verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) vorgegeben, die für die Windenergie an Land auszuweisen sind. Neue Sonderregelungen für die Windenergie an Land im Baugesetzbuch (BauGB) integrieren diese Flächenziele in das Planungsrecht und vereinfachen die Planungsverfahren zur Ausweisung von Windenergiegebieten.

Das am 1. Februar 2023 in Kraft getretene Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes gibt für das Land Brandenburg die Ausweisung von mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und von mindestens 2,2 Prozent bis Ende 2032 vor. Im neuen Brandenburgischen Flächenzielgesetz, welches am 03.03.2023 in Kraft trat, wurden diese Zielwerte übernommen und die Regionalen Planungsgemeinschaften mit der Umsetzung beauftragt.

Darüber hinaus erfolgte über eine Richtlinie eine Umsteuerung der Regionalplanung. Nach dem Prinzip der „Ausschlussplanung“ durften Windenergieanlagen bisher ausschließlich innerhalb von so genannten „Eignungsgebieten“ geplant und gebaut werden. Das Flächenangebot für die Windenergienutzung wurde also durch die Regionalplanung begrenzt. Mit der Einführung der „Angebotsplanung“ erhält die Windenergienutzung in „Vorranggebieten“ nun Priorität vor anderen Nutzungen. Der BWE LV BB und der LEE BB hatten bereits im Rahmen der parlamentarischen Befassung zum Brandenburgischen Flächenzielgesetz umfänglich mündlich wie auch schriftlich Stellung genommen. Die Verpflichtung der Länder zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung an Land ist ein großer Schritt in Richtung beschleunigter Ausbau der Windenergie. Zudem begrüßen wir ausdrücklich, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften nunmehr schnell und umfänglich ihre Regionalpläne bzw. Teilregionalpläne aktualisieren.

Das Land Brandenburg hat sich im Koalitionsvertrag, in der Energiestrategie 2040 sowie im Klimaplan zur Erreichung ambitionierter und notwendiger Klima- und Energieziele verpflichtet. Dafür ist eine innovative, rechtssichere und unterstützende Regionalplanung notwendig.

Mit diesem sinnvollen und schlüssig aufeinander aufbauenden Vorgehen des Landes Brandenburg ist die unmittelbare Umstellung auf die Anwendung der geänderten Rechtslage erfolgt. Die fortlaufende Umsetzung der neuen Zielvorgaben wurde realisiert, indem im vorliegenden Entwurf das Flächen-Zwischenziel von 1,8 Prozent für das Zieljahr 2027 (Brandenburgischen Flächenzielgesetz seit 03.03.2023 in Kraft) in das vorliegende Beteiligungsverfahren gebracht worden ist.

Der Bundesgesetzgeber unterstützt die Initiativen ausdrücklich, davon zeugt die umfassende Reform des Planungs- und Genehmigungsrechts, welche kürzlich erfolgreich das parlamentarische Verfahren passierte. Im Kern betrifft sie die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III („RED III“) in deutsches Recht. Den am 10. Juli 2025 vom Bundestag angenommenen Gesetzesentwürfen (BT-Drucksachen 21/568 und 21/797) hat der Bundesrat am 11. Juli 2025 zugestimmt (konsolidierte Gesetzesfassung BRDrs. 329-25).

Die beschlossenen Änderungen werden die Entwicklung der Windenergie in Deutschland nachhaltig prägen. Mit der Umsetzung der RED III in nationales Recht sollen dauerhaft die Voraussetzungen für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien geschaffen werden.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Download.