Artenschutz: Erlass gefährdet Klimaschutzziele

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Stellungnahme des BWE und BDEW Berlin Brandenburg

Artenschutz: Erlass gefährdet Klimaschutzziele

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Diese Vorgaben aus dem Klimaschutzgesetz (KSG) des Bundes hat das Land Brandenburg mit seinem aktuellen Klimaplan noch einmal bekräftigt. Notwendig ist dafür allerdings ein beschleunigter Ausbau der Windenergie. Mit dem aktuellen Entwurf zur Anwendung der artenschutzrechtlichen Prüfung in Genehmigungsverfahren blockiert Brandenburg jedoch den Windausbau, so BWE und BDEW in ihrer gemeinsamen Stellungnahme.

Es kommt jetzt auf die Länder an. Dieser Satz ist oft zu hören, wenn gefragt wird, ob das sogenannte Osterpaket der Bundesregierung nun wirklich die erwünschte Beschleunigung bei Planung, Genehmigung und Zubau der Erneuerbaren Energien bewirken wird.

Die Bundesregierung hat vor der Sommerpause 2022 ein umfassendes Paket zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien verabschiedet. Zugunsten der Standardisierung und Vereinheitlichung greift der Bund dabei teilweise auch in die bisherigen Regelungsbereiche der Länder ein. Das betrifft sowohl das Planungsverfahren, insbesondere mit Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und im Baugesetzbuch (BauGB), als auch die naturschutzrechtliche Prüfung, etwa durch Anpassungen im artenschutzrechtlichen Genehmigungsbereich und im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Dazu wird im § 2 des EEG 2021 n.F. erstmals festgestellt, dass die Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Das ist insbesondere bei Genehmigungsverfahren entsprechend zu berücksichtigen.

Bei der Umsetzung der Gesetze kommt es jetzt darauf an, dass die Länder mit dem Bund für die gemeinsamen Ziele an einem Strang ziehen. Denn das Vorhaben des Bundesgesetzgebers, einen starken Hochlauf der Erneuerbaren Energien zu erreichen, kann und muss nun von den Behörden auf Landesebene ermöglicht werden.

Der Brandenburger Erlass zur Anwendung des §§ 45b bis 45d BNatSchG im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung in Genehmigungsverfahren ist daher vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Forderung nach einem stärkeren und schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beurteilen.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme lehnen die Landesverbände Berlin Brandenburg von BWE und BDEW den Entwurf daher ab. Denn die darin ausgeführten Regelungen stehen im Widerspruch zu den Vorgaben des Bundes und gefährden den Ausbau der Windenergie in Brandenburg, so die Verbände.

Die Kritikpunkte in der Übersicht:

  • Der geplante Anwendungserlass sieht in allen Bereichen eine Verschärfung gegenüber dem Bundesrecht vor.
  • Im Zuge der Signifikanzbewertung ist mit zusätzlichen Verfahrensverzögerungen von bis zu zwei Jahren zu rechnen.
  • Die weitgehende und im Widerspruch zum Bundesrecht stehende Einschränkung der Ausnahmemöglichkeit führt zu Planungsunsicherheiten.
  • Repowering-Projekte werden in weiten Teilen des Landes nur noch mit jahrelanger Planung oder gar nicht mehr möglich sein.
  • Der Erlass bedeutet einen unnötigen Bürokratieaufbau statt -abbau, durch Fristverlängerungen und überbordende Dokumentationspflichten.

Der Erlass muss aus Sicht der Verbände daher grundsätzlich überarbeitete werden.

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