Position – 26. Mai 2025

LEE-Stellungnahme zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und BSW-Fraktion

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt vom 9. Mai 2025

Windkraft, Solarenergie, Biomasse und Wasserkraft bieten nicht nur eine umweltfreundliche Energieversorgung, sondern auch wirtschaftliche Chancen und eine gesteigerte Unabhängigkeit von fossilen Importen. Dennoch stockt der Ausbau erneuerbarer Energien in vielen Ländern, insbesondere in Deutschland, trotz ambitionierter Klimaziele und technologischer Fortschritte. Ein wesentlicher Hemmschuh ist die übermäßige Bürokratie, die sich in langwierigen Planungs- und Genehmigungsprozessen manifestiert. 

Bürokratische Hürden verlangsamen den Ausbau erneuerbarer Energien erheblich. Investoren und Projektträger sehen sich mit komplexen Vorschriften, langwierigen Umweltverträglichkeitsprüfungen und einem unübersichtlichen Genehmigungsdschungel konfrontiert. Während der technologische Fortschritt und wirtschaftliche Anreize für erneuerbare Energien immer attraktiver werden, bleiben die administrativen Verfahren ein kritischer Flaschenhals. Genehmigungen für Windparks oder große Photovoltaikanlagen dauern oft mehrere Jahre, was die wirtschaftliche Rentabilität und Planungssicherheit beeinträchtigt. Auch Bürgerenergieprojekte und kleinere Initiativen scheitern nicht selten an der Komplexität der Vorgaben. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen, sondern auch zu einer Verunsicherung von Investoren, die in erneuerbare Energieprojekte investieren möchten.

Der Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg e. V. (LEE) begrüßt daher die Landesinitiative zur Entbürokratisierung ausdrücklich und nimmt zur vorliegenden Formulierungshilfe wie folgt Stellung:

Grundsätzlich begrüßt der LEE die mit Art. 2 Nr. 8 des ersten Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt vorgesehene Einführung von § 8 Abs. 3a des Brandenburgischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, mit dem die Errichtung von nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 Baugesetzbuch (BauGB) im Außenbereich privilegierten Agri-Photovoltaikanlagen erleichtert werden soll. Der LEE weist dennoch darauf hin, dass die geplante Regelung keinen spürbaren Effekt auf den Ausbau von Agri- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Landschaftsschutzgebieten in Brandenburg haben wird, da sie aufgrund des vorgesehenen Wortlauts Unsicherheiten in der Rechtsanwendung begründen und nur einen geringen Anteil von Agri-Photovoltaikanlagen erfassen wird.

Um die dringend erforderliche Erleichterung von Agri- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Landschaftsschutzgebieten in Brandenburg zu erwirken, bedarf es neben der geplanten Regelung außerdem dringend einer umfassenden Überarbeitung der Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Agri-Photovoltaikanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen in großräumigen Landschaftsschutzgebieten. Der LEE und seine Unternehmen stehe für einen konstruktiven Austausch im Sinne einer praxistauglichen und unbürokratischen Regelung sehr gern zur Verfügung.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Download.